Fahrerlaubniskurse
Die Kursformen und -abläufe
Intensivkurse mit Ganztagesunterricht bieten neben der kurzen Dauer eine Ausbildung mit weniger Stress als in herkömmlichen Abendkursen! Da Sie neben dem Erwerb des Führerscheins keinen beruflichen oder schulischen Verpflichtungen nachgehen müssen, können Sie sich völlig auf den Führerscheinerwerb konzentrieren. Hierzu mehr...
Kurstermine und -dauer
Abendkurse dauern entsprechend länger (ca. 8-12 Wochen). Hier müssen Sie abends nach Schule oder Beruf noch lernen und den Theorieunterricht besuchen bzw. Fahrstunden absolvieren.
Die Umschreibung alter Führerscheine
Motorradklassen
Die Führerschein-Klasse A kann direkt erworben werden, wenn das Mindestalter von 24 Jahren erreicht wurde. Früher kann die Führerschein-Klasse A erworben werden, wenn man die beschränkte Führerschein-Klasse A2 (bis 35 kw/48 PS und max. Leistungsgewicht von 0,2 kw/kg) mindestens zwei Jahre besitzt, die mit 18 Jahren erworben werden kann. Dazu ist nur eine Aufstiegsprüfung erforderlich. Wer die Führerschein-Klasse A1 (max. 125 ccm und max. 0,1 kw/kg) zwei Jahre besitzt, kann ebenfalls mit einer Aufstiegsprüfung zur Führerschein-Klasse A2 erweitern.
Neu:
Seit dem 31.12.2019 wird Inhabern einer Fahrerlaubnis der Klasse B das Führen von Krafträdern der Fahrerlaubnisklasse A1 erleichtert.
Um ein Kraftrad der Klasse A1 führen zu dürfen, müssen interessierte PKW-Führerscheininhaber folgende Kriterien erfüllen:
- seit mindestens fünf Jahren die Fahrerlaubnisklasse B besitzen,
- das Mindestalter von 25 Jahren erreicht haben und
- eine Schulung im Umfang von mindestens
- 4 Theoriestunden zu 90 Minuten und
- 5 Praxisstunden zu 90 Minuten
in einer Fahrschule absolviert haben.
Der erfolgreiche Abschluss muss von einer Fahrlehrerin oder einem Fahrlehrer bestätigt werden.
Im Ausland gilt diese Berechtigung nicht!
Allgemeines
Inhaber der alten Führerschein-Klasse 2 verlieren mit dem 50. Lebensjahr die Berechtigung Kfz. über 7,5 t zu führen. Die Berechtigung kann wieder aufleben, wenn man den alten „Papier“-Führerschein in einen neuen Kartenführerschein umschreiben bzw. seinen schon vorhandenen Kartenführerschein verlängern lässt.
Achtung:
Wer das Umschreibungs- bzw. Verlängerungsdatum überzieht, läuft Gefahr, eine neuerliche Prüfung in der betreffenden Fahrerlaubnisklasse ablegen zu müssen. Bis dahin jedenfalls, darf er nach Ablauf des Führerscheins Fahrzeuge dieser Fahrerlaubnisklassen nicht mehr führen, bis der Führerschein erneuert wurde!
In einem persönlichen Gespräch lassen sich die speziellen Vorgaben besser klären.