Motorradklassen
Zu unseren Motorradkursen in eigener und Ihrer Sache:
Motorräder sind die Fahrzeuge im Straßenverkehr, die dem Fahrer am meisten Können und Herz abverlangen. Motorräder strahlen damit die höchste Faszination aus. Die enorme Leistungsentfaltung, das direkte Spüren der physikalischen Kräfte und die unmittelbare Nähe der Umwelt können zu einer Art Sucht führen. Doch leider fährt die Gefahr stets mit. Eine hochwertige Ausbildung als aktives Sicherheitsmittel ist relativ aufwändig und unverzichtbar. Genauso unverzichtbar ist Schutzkleidung als passives Sicherheitsmittel. Deshalb bilden wir unsere Motorradschüler nur in kompletter Schutzkleidung aus.
Klasse A
Fahrzeugart Schwere Krafträder
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 Hubraum und einer bbH (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit) von mehr als 45 km/h.
Die FE Klasse A wird für Krafträder ohne Leistungsbeschränkung erteilt.
Für diese Fahrerlaubnis sind zwei Zugangswege vorgesehen:
- Stufenweiser Zugang nach mindestens 2-jährigem Besitz der Klasse A2 mit einer praktischen Aufstiegsprüfung
- Direkter Zugang (Direkteinstieg) ab Vollendung des 24. Lebensjahres
Mindestalter: 24*
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: NEIN
Beinhaltet Klasse: A2, A1, AM
Zum Führerscheinantrag wird benötigt:
Sehvermögen: Sehtest
Erste Hilfe: Lebensrettende Sofortmaßnahmen
Passbild: Biometrisches Passbild nach Passverordnung
* Nach mindestens 2-jährigem Besitz von Klasse A2 kann auch vor Vollendung des 24. Lebensjahr die Fahrerlaubnis mit einer praktischen Aufstiegsprüfung auf Klasse A erweitert werden.
Preise |
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---|---|---|
Grundbetrag |
540 € |
|
bei Mehrfachausbildung |
300 € |
|
bei Vorbesitz einer anderen Klasse |
400 € |
|
Lehrmittel |
100 € |
pauschal mit Trainingsprogramm |
bei Mehrfachausbildung |
20 € |
pauschal mit Trainingsprogramm |
Fahrstunde |
70 € |
á 45 Minuten |
Überlandfahrstunde |
80 € |
á 45 Minuten |
Autobahnfahrstunde |
80 € |
á 45 Minuten |
Nachtfahrstunde |
80 € |
á 45 Minuten |
Vorst. zur Theorieprüfung |
70 € |
|
Vorst. zur Praxisprüfung |
190 € |
Klasse A2
Fahrzeugart Mittelschwere Krafträder
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 Hubraum und einer bbH von mehr als 45 km/h.
Die FE Klasse A2 gilt für Krafträder mit einer Nennleistung von höchstens 35 kw (48 PS) und einem Verhältnis Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg.
Wer A1 zwei Jahre besitzt, benötigt zur Erweiterung nach A2 nur eine praktische Auftstiegsprüfung.
Mindestalter: 18
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: NEIN
Beinhaltet Klasse: A1, M
Zum Führerscheinantrag wird benötigt:
Sehvermögen: Sehtest
Erste Hilfe: Lebensrettende Sofortmaßnahmen
Passbild: Biometrisches Passbild nach Passverordnung
Preise |
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Grundbetrag |
540 € |
|
bei Mehrfachausbildung |
300 € |
|
bei Vorbesitz einer anderen Klasse |
300 € |
|
Lehrmittel |
100 € |
pauschal mit Trainingsprogramm |
bei Mehrfachausbildung |
20 € |
pauschal mit Trainingsprogramm |
Fahrstunde |
70 € |
á 45 Minuten |
Überlandfahrstunde |
80 € |
á 45 Minuten |
Autobahnfahrstunde |
80 € |
á 45 Minuten |
Nachtfahrstunde |
80 € |
á 45 Minuten |
Vorst. zur Theorieprüfung |
70 € |
|
Vorst. zur Praxisprüfung |
190 € |
Klasse A1
Fahrzeugart Leichtkrafträder
Krafträder der Klasse A1 (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm3 Hubraum, einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW und einem Leistungsgewicht von maximal 0,1 kw/kg.
Mindestalter: 16
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: NEIN
Beinhaltet Klasse: AM
Zum Führerscheinantrag wird benötigt:
Sehvermögen: Sehtest
Erste Hilfe: Lebensrettende Sofortmaßnahmen
Passbild: Biometrisches Passbild nach Passverordnung
Hinweis: Seit 19.01.2013 wurde eine Auftstiegsprüfung von A1 nach A2 (beschränkt auf 35kW Leistung) eingeführt. D.h. wer den 125er-Schein 2 Jahre besitzt, benötigt nur noch eine reduzierte Ausbildung mit Praxisprüfung zur nächsthöheren Klasse A2.
Preise |
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Grundbetrag |
540 € |
|
bei Mehrfachausbildung |
300 € |
|
bei Vorbesitz einer anderen Klasse |
400 € |
|
Lehrmittel |
100 € |
pauschal mit Trainingsprogramm |
bei Mehrfachausbildung |
20 € |
pauschal mit Trainingsprogramm |
Fahrstunde |
70 € |
á 45 Minuten |
Überlandfahrstunde |
80 € |
á 45 Minuten |
Autobahnfahrstunde |
80 € |
á 45 Minuten |
Nachtfahrstunde |
80 € |
á 45 Minuten |
Vorst. zur Theorieprüfung |
70 € |
|
Vorst. zur Praxisprüfung |
190 € |
Klasse AM
Fahrzeugart: Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (Mokick, Moped)
- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit maximal 45 km/h
- Verbrennungsmotor: Hubraum maximal 50 cm³
- Elektromotor: Nenndauerleistung maximal 4 kW
Dreirädrige Kleinkrafträder
- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit maximal 45 km/h
- Fremdzündungsmotor Hubraum maximal 50 cm³
- andere Verbrennungsmotoren Nutzleistung maximal 4 kW
- bei Elektromotor: Nenndauerleistung maximal 4 kW
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit maximal 45 km/h
- Fremdzündungsmotor Hubraum maximal 50 cm³
- andere Verbrennungsmotoren Nutzleistung maximal 4 kW
- Elektromotor: Nenndauerleistung maximal 4 kW
- Leermasse (ohne die Masse der Batterien) maximal 350 kg
Mindestalter: 16
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: NEIN
Beinhaltet Klasse: keine
Zum Führerscheinantrag wird benötigt:
Sehvermögen: Sehtest
Erste Hilfe: Lebensrettende Sofortmaßnahmen
Passbild: Biometrisches Passbild nach Passverordnung
Preise |
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Grundbetrag |
500 € |
|
bei Mehrfachausbildug |
200 € |
|
bei Vorbesitz einer anderen Klasse |
360 € |
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Lehrmittel |
100 € |
pauschal mit Trainingsprogramm |
bei Mehrfachausbildung |
20 € |
pauschal mit Trainingsprogramm |
Fahrstunde |
70 € |
á 45 Minuten |
Überlandfahrstunde |
nicht erforderlich |
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Autobahnfahrstunde |
nicht erforderlich |
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Nachtfahrstunde |
nicht erforderlich |
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Vorst. zur Theorieprüfung |
70 € |
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Vorst. zur Praxisprüfung |
170 € |
Mofa-Prüfbescheinigung
Fahrzeugart Mofa
Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln -, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt; besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen angebracht sein.
Die Mofa-Prüfbescheinigung ist keine Fahrerlaubnis im Sinne des klassifizierten Fahrerlaubnisrechts.
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: NEIN
Beinhaltet Klasse: Keine
Da es sich um keine Führerscheinklasse handelt, ist auch kein amtlicher Führerscheinantrag zu stellen.
Kurspauschale 350 €