Traktor-Klassen
Anmerkung zu den Klassen für Traktoren und selbstfahrende Arbeitsmaschinen
Zugmaschinen ausschließlich für land- und forstwirtschaftliche Zwecke.
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen.
Klasse L
- Zugmaschinen mit einer bbH bis max. 40 km/h, sofern sie nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit Anhänger bis zu einer bbH von max. 25 km/h.
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bbH bis max. 25 km/h, auch mit Anhänger.
Mindestalter: 16
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: NEIN
Beinhaltet Klasse: keine
Sehvermögen: Sehtest
Erste Hilfe: Lebensrettende Sofortmaßnahmen
Preise |
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Grundbetrag ohne Vorbesitz einer anderen Klasse |
465 € |
Grundbetrag bei Vorbesitz einer anderen Klasse |
330 € |
Grundbetrag bei Mehrfachausbildung |
85 € |
Vorstellung zur Theorieprüfung |
50 € |
Anmerkung: Lehrmittel sind im Grundbetrag enthalten.
Klasse T
Fahrzeugart Landwirtschaftliche Zugmaschinen über 40 km/h bis 60 km/h; landwirtschaftliche, selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen.
- land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h, auch mit Anhänger
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahren Futtermischwagen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, auch mit Anhänger.
Bedingung: Beide Fahrzeugarten müssen nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sein und für solche Zwecke eingesetzt werden.
Altersstufung: Die Klasse T wird vor Vollendung des 18. Lebensjahres nur für Zugmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 40 km/h erteilt.
Mindestalter: 16 für bbH 40 km/h, 18 für bbH 60 km/h
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: NEIN
Beinhaltet Klasse: L, AM
Sehvermögen: Sehtest
Erste Hilfe: Lebensrettende Sofortmaßnahmen
Anmerkung:
Muss die Fahrschule das Fahrzeug stellen, verteuert sich die Fahrstunde um 40-50 €.
Preise |
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Grundbetrag ohne Vorbesitz einer anderen Klasse |
555 € |
Grundbetrag bei Vorbesitz einer anderen Klasse |
420 € |
Grundbetrag bei Mehrfachausbildung |
220 € |
Fahrstunde (mit schülereigenem Fahrzeug) |
60 € |
Unterweisung am Fahrzeug |
50 € |
Vorstellung zur Theorieprüfung |
70 € |
Vorstellung zur Praxisprüfung (Schülerfahrzeug) |
180 € |
Anmerkung: Lehrmittel sind im Grundbetrag enthalten.